Verfasst am: Fr Jan 20, 2006 5:05 am Titel: Kellerbeleuchtung
Kellerbeleuchtung
(dmb) Hat der Mieter einen Kellerverschlag ohne Beleuchtung und ohne Stromzufuhr in einem Altbau angemietet, kann er nicht nachträglich während der Mietzeit von seinem Vermieter verlangen, dass der eine Lampe und eine Steckdose installiert, entschied das Landgericht Berlin (67 S 172/02).
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) ist der Vermieter zwar grundsätzlich verpflichtet, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Daraus folgt aber gerade nicht die Verpflichtung des Vermieters, nachträgliche Verbesserungen durchzuführen und zum Beispiel während der Mietzeit erstmals die Beleuchtung des Kellerraumes zu ermöglichen.
In dem Fall, den die Berliner Richter zu entscheiden hatten, verfügte der Kellerraum unstreitig seit Beginn des Mietverhältnisses weder über Licht noch über eine Steckdose. Der Raum wurde lediglich durch die in dem Durchgang befindliche Beleuchtung, die durch in den zum Gang mit Latten und Maschendraht abgegrenzten Raum fällt, erhellt. Das war letztlich der angemietete und damit vertragsgemäße Zustand. Die Mieterargumentation, der Keller sei so kaum oder gar nicht nutzbar, er habe Schwierigkeiten, dort gelagerte Schrauben und Werkzeuge zu jeder Tages- und Nachtzeit aufzufinden bzw. zu unterscheiden, spielte keine Rolle.
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