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Klavier

 
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admin
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Anmeldungsdatum: Sep 24, 2004
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: Fr Jan 20, 2006 5:08 am    Titel: Klavier Antworten mit Zitat

Klavier

Mieter dürfen ein Klavier in der Wohnung aufstellen und musizieren. Dieses Recht setzte jetzt ein Frankfurter Musiklehrer per Einstweiliger Verfügung vor Gericht durch (LG Frankfurt 2/11 T 36/05).

Der Vermieter hatte mit allen Mitteln versucht schon den Transport des Klaviers in die Mieterwohnung zu verhindern. Zuletzt hatte er sogar behauptet, es könnte zu einer statischen Überbeanspruchung der Wohnung durch das Aufstellen des Klaviers kommen.
Vergeblich, vor Gericht erhielt der Mieter Recht.
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) urteilt das Landgericht Frankfurt, das Musizieren gehöre zu den Gebrauchsrechten des Mieters, es zähle zur Ausübung des Persönlichkeitsrechts. Dann, so die Richter, sei es zwingend auch das Recht des Mieters, die dafür erforderlichen Musikinstrumente in die Wohnung zu bringen.
Dies gelte insbesondere auch im Hinblick darauf, dass der Vermieter von Anfang an wusste, dass sein künftiger Mieter Klavier spielt und dass die Statik des Gebäudes das Aufstellen des Klaviers ohne weiteres zulasse.

Das Argument des Vermieters, der Mieter benötige das Klavier zu Hause nicht, er könne seine Unterrichtsvorbereitung auch außerhalb der Wohnung vornehmen, folgten die Frankfurter Richter nicht. Das Gericht erklärte nach Darstellung des Mieterbundes klipp und klar, das Persönlichkeitsrecht des Mieters sei zu achten und damit auch sein Recht, zu Hause zu musizieren. Dem Mieter könne nicht vorgeschrieben werden, wo er sein Instrument spielt.
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