Verfasst am: Fr Jan 20, 2006 5:11 am Titel: Kühlschrank Küche
Kühlschrank gehört in die Küche
(dmb) Wenn der Vermieter eine Wohnung mit Küche vermietet, dann gehört auch ein Kühlschrank zur Küche, nicht aber unbedingt eine Geschirrspülmaschine, entschied jetzt das Landgericht München I (15 S 4308/02).
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) hatte der Vermieter die Wohnung in einer Zeitungsanzeige als "exklusiv ausgestattete Neubauwohnung" angepriesen und "mit Küche" vermietet. Die Mieterforderung nach Kühlschrank und Geschirrspülmaschine lehnte der Vermieter strikt ab. Zumindest teilweise zu Unrecht. Das Landgericht München I erklärte, dass nach "allgemeiner Verkehrsauffassung" zu einer Küche auch ein Kühlschrank gehöre. Der Mieter durfte die mangelhafte Küchenausstattung ergänzen und auf Kosten des Vermieters einen Kühlschrank kaufen.
Die Münchener Richter urteilten weiter, dass eine Spülmaschine dagegen nicht unbedingt zur Ausstattung einer Küche gehört. Die Anpreisung der Wohnung als exklusiv ausgestattet mag bei den Mietern zwar entsprechende Erwartungen geweckt haben, diese seien aber nicht verbindlich geworden, das sie nicht im Mietvertrag aufgenommen wurden.
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