Verfasst am: Di Aug 22, 2006 1:28 am Titel: Bestellung von Heizöl
Vermieter sind zwar grundsätzlich verpflichtet, bei der Bestellung von Heizöl unter mehreren Lieferanten den preisgünstigsten zu nehmen, Sie haben jedoch nach Auffassung der Münchener Richter nicht das gesamte Angebot einer Region zu checken um evt. noch ein paar Cent günstiger ordern zu können.
(Landgericht München, I, 15 S 22670/02)
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