Verfasst am: Di Aug 29, 2006 1:41 pm Titel: Nießbrauchrecht und Instandhaltungsarbeiten
Eine Person die in einem Haus ein Nießbrauchrecht hat, ist nicht für größere Reperaturarbeiten und Instandhaltungsarbeiten zuständig (natürlich nur wenn der Vertrag nichts anderes sagt). Dafür ist denn der Eigentümer zuständig. Nießbraucher haben nur für den "Erhalt der Sache" in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen. Ausbesserung und Erneuerungen obliegen Ihnen nur soweit, als Sie bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung regelmässig innerhalb kürzerer Zeitabstände zu erwarten sind. Dazu gehören insbesondere die "normalen Verschleißerscheinungen".
Die Verpflichtung einer Nießbraucherin lehnte der Bundesgerichtshof aus dieser Begründung ab. Sie wollte eine Finanzierung der komplett neue Elektroinstallation in Ihren bewohnten Haus.
(AZ: VIII ZR 311/04)
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