Verfasst am: Mo Dez 04, 2006 4:57 pm Titel: Betriebskostenabrechnung nicht nachvollziehbar
Erscheint einem Mieter die Betriebskostenabrechnung seines Vermieters nicht nachvollziehbar, so kann er sie reklamieren und eine etwaige Nachzahlung bis zur Klärung verweigern.
Hat er jedoch fünf Jahre lang entsprechend verklausulierte Abrechungen der Nebenkosten akzeptiert, so kann er nicht im sechsten Jahr plötzlich einer Nachzahlung wiedersprechen.
(Landgericht München, 8S 82/03)
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