Verfasst am: Di Aug 14, 2007 4:28 am Titel: Wohnflächenberechnung
Wenn ein Mieter und der Vermieter sich beim Unterzeichnen des Mietvertrages auf eine bestimmte Berechung der Wohnfläche geeinigt haben, „hier die Grundfläche der Wohnung“, so kann der Mieter nachher nicht argumentieren, die Grundfläche ergebe ein falsches Maß nach der Wohnflächenverordnung, hier eine kleinere Quadratmeterzahl.
(Landesgericht Trier, 1 T 60/05)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.