Verfasst am: Mo Sep 17, 2007 11:20 pm Titel: Eigentumswohnung für Feriengäste
Eine Eigentumswohnung kann nicht regelmäßig anderen Gästen zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere dann nicht, wenn dies „geschäftsmäßig“ passiert in Zusammenhang mit einer Angestellten.
Hierbei entsteht ein „Pensionscharakter“. Hierbei werden die übrigen Eigentümer wegen der ständig wechselnden Mieter in Ihrem Wohlbefinden und Sicherheitsgefühl beeinträchtigt. So mal die Gäste ein geringes Maß an Rücksicht gegenüber den andere Wohnungseigentümer aufweisen bzw. zu erwarten ist.
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