Verfasst am: Mo Sep 17, 2007 11:22 pm Titel: Malereien vor dem Haus
Wenn Kinder vor dem Haus „Kreidemalereien“ machen, hat der Vermieter nicht das Recht diese mit einem Hochdruckreiniger zu entfernen und die Kosten dafür der Mutter des Kindes in Rechnung zu stellen.
Eine Schadensersatzklage wurde vom Amtsgericht Wiesbaden zurück gewiesen.
Durch den Regen wird normale Straßenkreide weggespült. Hierfür wird kein Hochdruckreiniger benötigt.
Der Grund das bis zum nächsten Regen die Kreide bis ins Treppenhaus oder die Wohnung getragen werden kann, gilt hierbei nicht, da üblicherweise eine Fußmatte im Eingangsbereicht und vor jeder Wohnung ist.
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