Verfasst am: So Okt 21, 2007 6:44 pm Titel: Preiserhöhung des Fernwärmelieferanten
Wenn eine Preiserhöhung bzw. eine Rechnung des Fernwärmelieferanten wegen Preiserhöhung vom Mieter nicht akzeptiert wird bzw. gekürzt wird, ist der Fernwärmelieferant berechtigt die Versorgung einzustellen.
Dies ist zwar teilweise eine unzumutbare Belastung für den Mieter, aber es gibt hier auch keine andere Lösung, da der Vermieter als Vertragspartner des Versorgungsunternehmens einen Zahlungsrückstand (hier 10.000 Euro) hat.
Hier wurde vom Gericht auch die Preiserhöhung berücksichtigt, jedoch ist eine Erhöhung um weniger als 5 % als „normal“, da ebenfalls die Preis von Erdgas was zur Erzeugung von Fernwärme dient um 10 % angestiegen waren.
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