Verfasst am: So Okt 21, 2007 6:46 pm Titel: Kündigung wegen Eigenbedarf
Ein Wohnraummietvertrag darf von einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) wegen Eigenbedarf eines Gesellschafters gekündigt werden, wenn dieser bereits bei Abschluss des Mietvertrages Gesellschafter war. In diesem Fall bestand die GbR aus Bewohnern des Hauses. Die Gesellschaft hatte sich gegründet um das Haus zu kaufen, zu sanieren und zu bewohnen. Da ein Gesellschafter der im Dachgeschoss wohnte erkrankte, hat er Anspruch auf die Wohnung im Erdgeschoss. Der Bundesgerichtshof verglich die GbR Gesellschaft mit mehreren Personen, die gemeinsam ein Haus vermieten und von denen einer Eigenbedarf geltend macht.
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