Verfasst am: So Nov 25, 2007 2:42 am Titel: Jugendräume in der Nähe eines Wohngebäudes
Der Eigentümer eines Wohngebäudes, der in der Nähe einer Kirche wohnt, kann sich nicht dagegen wehren, das die Kirchengemeinde ein Pfarrhaus bauen möchte, in dem auch ein Jugendtreff mit einer Thekeneinrichtung entstehen soll. Durch diesen Umstand ist nicht mit diskothenkenähnlichem Veranstaltungen zu rechnen. Wenn die Baugenehmigung solche Nutzungszwecke nicht vorsieht, so kann der Bau auch nicht verhindert werden.
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