Verfasst am: Mo Sep 15, 2008 8:32 am Titel: mangelhafte Wohnung - fristlose Kündigung möglich?
Ich habe eine Wohnung besichtigt, fand sie ok, habe den Mietvertrag
unterschrieben und bin eingezogen.
Wie ich dann aber feststellen musste ist die Wohnung stark
mangelhaft.
Deshalb habe ich nach ca. 2 Wochen fristlos gekündigt und bin
ausgezogen.
Miete habe ich nur für den Zeitraum bezahlt, in dem ich die Wohnung
bewohnte. Kaution wurde keine bezahlt.
Jetzt will der Vermieter aber für die folgenden 3 Monate die Miete haben
(Kaltmiete und verbrauchsunabhängige Kosten), da er nur eine
fristgemäße Kündigung akzeptiert.
Muss ich die 3 Monate (insg. knapp 1500 Euro) in jedem Fall
nachzahlen, oder sind die von mir angeführten Gründe für eine
fristlose Kündigung ausreichend? Wie argumentiere ich am
geschicktesten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Arno
Mein Kündigungsschreiben:
da ich lärmbedingt nachts kaum ein Auge zu tun kann und auch tagsüber
an meinen freien Tagen vom Lärm geplagt werde und Sie mir mitteilten,
dass der Lärm durch die Heizungsanlage auch nicht abgestellt werden
kann, bin ich aus der Wohnung wieder ausgezogen. Die Wohnung ist
komplett gereinigt und leer. Die Schlüssel erhalten Sie anbei.
Ich kündige deshalb mit sofortiger Wirkung den bestehenden
Mietvertrag für die Wohnung X. Hilfsweise kündige ich auch zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ich hatte ausdrücklich nach einer ruhigen Wohnung gesucht. Es nützt
mir dabei wenig, dass wenig Straßenlärm in die Wohnung gelangt, wenn
sowohl die Heizung als auch die Hellhörigkeit des Hauses sehr viel
Lärm in die Wohnung bringen. Auch nur sehr eingeschränkt nutzbare
Toiletten sind eine Zumutung.
Im folgenden eine Auflistung der Mängel.
schwerwiegende Mängel
• Ständiges Brummen der Ölheizung in allen Räumen (verteilt durch das
Rohrsystem)
• Wohnung sehr hellhörig (Sowohl Lärm vom Flur als auch Lärm von der
Wohnung darüber dringt nur schwach gemindert in die angemietete
Wohnung ein)
• halb verstopftes WC im Bad -> Bei jedem sog. „größeren Geschäft“
braucht man (auch ohne WC-Papier) die Saugglocke
• halb verstopftes WC im Gäste-WC; zusätzlich tritt bei längerem
Spülen Wasser aus und läuft auf den Boden
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