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admin
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Anmeldungsdatum: Sep 24, 2004
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: Fr Jan 20, 2006 4:17 am    Titel: Fernsehen Digitales Antworten mit Zitat

Digitales Fernsehen (DVB-T)

(dmb) Die „klassische“ Fernsehantenne, und damit der so genannte terrestrische Antennenempfang hat weitgehend ausgedient. Region für Region wird in diesen Wochen und Monaten auf digitale Übertragungstechnik umgestellt. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) bedeutet die Einführung des digitalen Fernsehens, DVB-T (Digital Video Broadcasting – Terrestrial), dass ein Fernsehempfang über die bisherige, alte, analog-terrestrische Gemeinschaftsantenne des Mietshauses nicht mehr möglich sein wird. Die betroffenen Mieterhaushalte benötigen hier eine so genannte Settop-Box, einen Decoder, der etwa 150 – 200 Euro kostet.
Zahlen muss der Mieter die Settop-Box selbst, nicht der Vermieter. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (67 T 90/03) auf das der Deutsche Mieterbund verweist, kann ein betroffener Mieter von seinem Vermieter weder die Ausstattung der Wohnung mit Decoder verlangen, noch Kostenerstattung fordern, wenn er sich die Settop-Box selbst kauft. Nach der Entscheidung der Berliner Richter ist der Wegfall der terrestrischen Ausstrahlung nicht vom Vermieter zu vertreten. Außerdem sei der Vermieter aufgrund des Mietvertrages nicht zum Erhalt bestehender Empfangsmöglichkeiten verpflichtet, bzw. er sei auch gar nicht in der Lage dazu.

Die Einführung des digitalen Fernsehens bedeutet aber auch, so der Deutsche Mieterbund, dass Kabel und Satellit Konkurrenz bekommen. So können deutlich mehr Programme empfangen werden als mit der bisherigen terrestrischen Technik und letztlich liegen die Kosten niedriger.
Problematisch ist aber, dass viele Mieter – unter Umständen über den Vermieter – langfristig an Kabelgesellschaften gebunden sind. Ob ein Kabelvertrag im Einzelfall gekündigt werden kann, sollte mit Hilfe des örtlichen Mietervereins geklärt werden rät der Deutsche Mieterbund.
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