Verfasst am: Fr Jan 20, 2006 5:14 am Titel: Kündigungsfristen
Kündigungsfristen: So wird gerechnet
Mieter, die in eine neue Wohnung ziehen wollen, müssen wissen, wie und unter welchen Voraussetzungen sie das bestehende Mietverhältnis beenden können, welche Kündigungsfristen gelten und wie gerechnet werden muss. Wer hier seine Rechte und Pflichten nicht kennt oder falsch rechnet, riskiert doppelte Mietzahlungen, einmal für die alte und einmal für die neue Wohnung.
Mieter können einen unbefristeten Mietvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Sie müssen seit September 2001 eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist endet das Mietverhältnis und damit die Verpflichtung zur Mietzahlung. Achtung: Umstritten ist derzeit noch die Frage, ob die dreimonatige Kündigungsfrist auf bei so genannten Alt-Mietverträgen immer gilt oder ob vertragliche Regelungen in Mietverträgen, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden, vorgehen.
Nach Auffassung des Gesetzgebers soll jetzt grundsätzlich die Dreimonatsfrist bei einer Mieterkündigung gelten, auch bei Alt-Mietverträgen. Insbesondere sollen bloße Verweisungen auf den alten Kündigungsfrist-Paragraphen in Mietverträgen bzw. die mehr oder weniger wortgetreue Wiederholung des alten Gesetzestextes zu den Kündigungsfristen nicht ausreichen, das neue Gesetz, das heißt die Dreimonatsregelung, zu verdrängen. Fragen Sie im Zweifel Ihren örtlichen Mieterverein.
Nur wenn die Mieterkündigung spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter ankommt, zählt dieser Monat bei der Kündigungsfrist mit. Eine dreimonatige Kündigungsfrist endet beispielsweise am 31. Oktober, wenn bis zum 4. August das Kündigungsschreiben des Mieters beim Vermieter angekommen ist. Erhält der das Kündigungsschreiben einen Tag später, zählt der August bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht mehr mit, das Mietverhältnis endet am 30. November.
Kündigungsfristen für Vermieter: Will der Vermieter kündigen, muss er gestaffelte Kündigungsfristen beachten. Hier kommt es entscheidend auf die Wohndauer an, das heißt die Zeit zwischen Beginn des Mietverhältnisses und dem Tag, an der Mieter das Kündigungsschreiben des Vermieters erhält. Bis zu einer Wohndauer von 5 Jahren gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, bei Mietverhältnissen von mehr als 5 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate und bei Mietverhältnissen, die länger als 8 Jahre dauern, ist eine Kündigungsfrist von 9 Monaten vom Vermieter einzuhalten.
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