Verfasst am: So Nov 05, 2006 7:12 pm Titel: Grundstückseigentümer und Biomülltonne
Grundstückseigentümer, die eine 90 Liter Restmülltonne haben, können keine "kostenlose" Biomülltonne von der Kummune verlangen, die ein Fassungsvermögen von 240 Lieter hat.
Die größere Biotonne kann nur im Zusammenhang mit einen 240 Lieter Restmüllbehälter angefordert werden (mit entsprechender Bezahlung).
Die Kopplung wurde 1997 zu Recht eingeführt, um Missbrauch an der Abfallbehälterausstattung zu vermeiden.
(Verwaltungsgericht der freien Hansestadt Bremen 2 K 1174/03)
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