Verfasst am: Mi Jul 18, 2007 4:29 pm Titel: Haftung beim Wohnungsbrand
Ein Siebenjähriger kann nicht für einen Wohnungsbrand haftbar gemacht werden, den er durch Zündeln verursacht hat. Den Eltern kann man jedoch die Verletzung Ihrer Aufsichtpflicht und grobe Fahrlässigkeit vorwerfen.
So entschied das Landgericht Bielefeld. Der Sohn hatte mit Teelichter gezündelt die er in einem Schrank gefunden hatte. Dabei entstand der Wohnungsbrand.
Die Eltern müssen der Feuerversicherung des Vermieters nun 12.000 Euro erstatten.
(AZ: 21 S 166/06)
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