Verfasst am: Mi Apr 04, 2007 9:05 pm Titel: Hausratversicherung
Ist ein Hauseigentümer vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden, obwohl Indizien dafür sprachen, das sie Ihr Heim angesteckt zu haben, so kann die Hausratversicherung trotz des Freispruches die Regulierung des Schadens verweigern, wenn nach dem Strafprozess ein Brief auftaucht, den die Besitzerin an Ihre Tochter (die im Strafprozess von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht gemacht hat) geschrieben hatte und in dem Sie andeutet, jemanden mit der Beseitigung Ihres mehr oder weniger baufälligen Anwesens beauftrag zu haben.
Zusammen mit den anderen Indizien bestünden "an der Täterschaft der Klägerin keine Zweifel.
(Oberlandesgericht Bamberg, 1 U 74/06)
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