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Indexmiete

 
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admin
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Anmeldungsdatum: Sep 24, 2004
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: Fr Jan 20, 2006 4:53 am    Titel: Indexmiete Antworten mit Zitat

Indexmiete

Indexmietverträge, mit denen Mieter und Vermieter schon bei Abschluss des Mietvertrages die zukünftigen Mieten festlegen, das heißt an den Lebenshaltungskostenindex koppeln, können jetzt unter erleichterten Bedingungen abgeschlossen werden.

Der Mietvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Eine Mindestlaufzeit, bisher 10 Jahre, gibt es seit September 2001 nicht mehr. Die zukünftige Mietpreisentwicklung muss sich am Preisindex des Statistischen Bundesamtes für die Gesamtlebenshaltung orientieren, sie darf höchstens der prozentualen Indexänderung entsprechen. Für die Dauer eines Jahres muss die Miete jeweils unverändert bleiben. In der schriftlichen Mieterhöhung muss der Vermieter die Änderung des vereinbarten Indexes angeben. Der Mieter muss dann die neue Miete ab dem übernächsten Monat zahlen.

Ist ein Indexmietvertrag vereinbart, sind Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder wegen durchgeführter Modernisierungen ausgeschlossen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Vermieter zum Beispiel aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Baumaßnahmen durchführen muss.
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