Verfasst am: Di Jun 12, 2007 1:10 am Titel: Insolvenz beim Mieter
Möchte ein Mieter eine Wohnung anmieten, muss er dem Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages unaufgefordert darüber informieren, dass über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und dass das vorherige Mietverhältniss wegen Mietrückständen gekündigt worden ist und er zur Wohnungsräumung verurteilt wurde.
Das Gericht hatte die Ansicht, das es dabei nicht darauf ankommt, inwieweit der Vermieter in der Lage gewesen wäre, sich vor Vertragsabschluss hiervon anderweitig Kenntnis zu verschaffen.
(Landgericht Bonn, AZ.: 6 T 312/05 und 6 S226/05)
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