Verfasst am: Do Sep 14, 2006 4:03 pm Titel: Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum
Wird eine Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentumsanlage sehr teuer und die "Opfergrenze" des Vermieters einer Wohnung übersteigen, so braucht er diese Maßnahme nicht durchführen zu lassen.
Hier verlangten Mieter einer Eigentumswohnung unter anderem, dass sie auch nach Regenfällen "trockenen Fußes" zu ihrem Keller und zur Tiefgarage des Hauses gelangen könnten.
Da die entsprechende Sanierung 100.000 Euro kosten würde, hielt der Bundesgerichtshof die Opfergrenze viel zu hoch und wies die Mieterklage ab.
(AZ: VIII ZR 342/03)
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