Verfasst am: Mi Apr 04, 2007 9:19 pm Titel: Kaltwasserzähler
Ein Vermieter hat zwar das Recht einen "wohnungsbezogenen Kaltwasserzähler" Wohnwert erhöhend einzusetzen (um so eine höhere Miete zu erlangen), das gilt jedoch nur, wenn er den Zähler selbst stellt. Hat er Ihn lediglich geleast und die Raten dafür in den Betriebskosten auf den Mieter umgelegt, so darf es nicht auch noch mehr Miete dafür verlangen.
(Amtsgericht berlin Köpenick, 6C 105/06)
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