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Khaprakäfer

 
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admin
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Anmeldungsdatum: Sep 24, 2004
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: Fr Jan 20, 2006 5:06 am    Titel: Khaprakäfer Antworten mit Zitat

100 Prozent Mietminderung

Wohnung unbewohnbar wegen Khaprakäfer

Weil die Wohnung vom ersten Tag an in einem so starken Ausmaß von Khaprakäfern befallen war, daß sie nicht bewohnbar war, war eine Mietminderung von 100 Prozent gerechtfertigt. Außerdem stehen der Mieterin Schadensersatzansprüche zu, weil der Vermieter bei Vertragsabschluß auf das vorhandene Ungezieferproblem nicht hingewiesen hatte. Das entschied jetzt das Amtsgericht Aachen (80 C 569/97).

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) hatte die Mieterin nur insgesamt sechs Monate in der Wohnung gelebt. Fünf Monate lang hatte sie keinen Pfennig Miete oder Nebenkosten bezahlt. Nach Vernehmung zahlreicher Zeugen stellte das Amtsgericht Aachen fest, daß die Mietwohnung von Anfang an von Khaprakäfern befallen war. Der Aufenthalt in der Wohnung sei wegen der massiv verbreiteten Käfer unerträglich gewesen. Zur Unbewohnbarkeit der Wohnung hatte der Vermieter noch beigetragen, indem er bereits vor Einzug der Mieterin auf Beschwerden der Vormieter hin die gesamte Wohnung mit einem 10-Liter-Kanister Holzwurm-Tod behandelt hatte. Dieses Mittel, das nach der Produktbeschreibung wegen Gesundheitsgefahr nicht im Wohnbereich eingesetzt werden durfte, hatte den Khaprakäfern zwar nichts anhaben können, hatte aber die Wohnung selbst verpestet und bei Besuchern Kopfschmerzen und Übelkeit ausgelöst.

Das Amtsgericht Aachen hielt aber nicht nur die Mietminderung auf Null für gerechtfertigt. Der Mieterin standen auch Schadensersatzansprüche zu. Entscheidend war, daß dem Vermieter ein erhebliches Verschulden bei Abschluß des Mietvertrages vorzuwerfen war. Er wußte, daß die Wohnung von Khaprakäfern befallen war, die Vormieter deshalb schon überstürzt ausgezogen waren, und er hatte einen erfolglosen Versuch der Ungezieferbekämpfung mit einem gesundheitsgefährdenden Mittel gestartet. Wer aber dann die Wohnung vermietet, ohne darauf hinzuweisen, was es mit dem Käferbefall auf sich hat, macht sich schadensersatzpflichtig. Die Folge: Die Mieterin mußte auch keine Nebenkosten für die Wohnung zahlen, und sie kann die Umzugskosten ersetzt verlangen.

Khaprakäfer

Der Khaprakäfer gehört zu den Vorrats- bzw. Getreideschädlingen. Es wird ungefähr 2 bis 3 mm groß. Neben Getreide und Getreideprodukten befällt der Khaprakäfer auch Malz, Trockenmilch und Erdnüsse. Der Khaprakäfer nimmt keine Nahrung zu sich. Die Weibchen legen ihre 40 bis 60 Eier einzeln an Getreidekörnern ab. Die Larven sind extrem widerstandsfähig und können sogar bei Temperaturen bis zum Gefrierpunkt überleben. Auf Nahrung verzichten können sie bis zu 12 Monate lang.

Quelle: pharmacie.de
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