.
günstige Immobilien Finanzierungen, Mietrecht bei Eigentumswohnungen  

günstige Immobilien Finanzierungen, Mietrecht bei Eigentumswohnungen: Forums


Wohnungen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen :: Thema anzeigen - Kleintiere
 FAQFAQ   SuchenSuchen   BenutzergruppenBenutzergruppen   ProfilProfil   LoginLogin 

Kleintiere

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Wohnungen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen Foren-Übersicht -> Mietrecht von A-Z
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
admin
Newbie
Newbie


Anmeldungsdatum: Sep 24, 2004
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: Fr Jan 20, 2006 5:09 am    Titel: Kleintiere Antworten mit Zitat

Chinchillas sind Kleintiere

(dmb) Chinchillas sind Kleintiere, die ein Mieter in seiner Mietwohnung halten darf, entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) das Amtsgericht Hanau (90 C 1294/99-90). Bei Kleintieren, wie zum Beispiel Fischen oder Wellensittichen, kommt es nach der Rechtsprechung der Gerichte nicht auf den Wortlaut des Mietvertrages an. Gleichgültig, was hier geregelt ist, Verbot oder Erlaubnisvorbehalt, Kleintiere darf der Mieter immer halten. Nach einer Auflistung des Amtsgerichts Hanau sind Kleintiere beispielsweise: Kanarienvögel, Kaninchen, Goldhamster, Schildkröten, Echsen, Leguane usw. Entscheidend, so das Gericht, seien letztlich folgende Faktoren:

Die Größe des Tieres, Chinchillas sind klein, im vorliegenden Fall maximal 44 cm, von der Nasen- bis zur Schwanzspitze gemessen.

Chinchillas sind als "leicht" einzuordnen, sie wiegen ca. 1 Pfund.

Aber nicht nur Größe und Gewicht sind nach Darstellung des Mieterbundes entscheidend bei der Frage, Kleintier oder nicht. Wichtig ist auch, ob und inwieweit Belästigungen und Störungen von diesen Tieren ausgehen können. Je geringer die Belästigungen und Störungen durch das Tier ausfallen, desto eher ist von einem Kleintier auszugehen. Von Chinchillas beispielsweise drohen keinerlei Lärm- oder Geruchsbelästigungen. Auch von einer besonderen Gefährlichkeit dieser Tiere kann nicht gesprochen werden. Eine Störung der Mietsache selbst, das heißt der Mietwohnung, ist ausgeschlossen, weil Chinchillas im Käfig gehalten werden.

Auch die Frage, wieviele Kleintiere, das heißt hier, wie viele Chinchillas in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen, entschied das Amtsgericht Hanau: "Die Haltung von Kleintieren wird dann vertragswidrig, wenn die Menge der Tiere oder die Haltungsbedingungen dazu führen, dass die Mietsache stark belastet wird oder die Mitbewohner unzumutbar belästigt werden. Die Haltung von 5 Chinchillas in zwei Käfigen (1 m x 1,25 m x 0,6 m) ist zulässig, Mietsache und Mitbewohner werden nicht belastet."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Wohnungen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen Foren-Übersicht -> Mietrecht von A-Z Alle Zeiten sind GMT + 10 Stunden
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB 2.0.8 © 2001-2003 phpBB Group
phpBB port v2.0.7 based on Tom Nitzschner's phpbb2.0.6 upgraded to phpBB 2.0.7 standalone was developed and tested by:
ChatServ, mikem,
and Paul Laudanski (aka Zhen-Xjell).

Version 2.0.7 by Nuke Cops © 2004 http://www.nukecops.com




© 2004 unterliegt PHPNuke.org. Alle Rechte vorbehalten. Der Code der Website-Engine unterliegt dem Copyright von © PHP-Nuke. PHP-Nuke ist eine freie Software veröffentlicht unter der GNU/GPL.
Portal und Forum zum Thema Mietrecht und Eigentumswohnung, Urteile zum Mietrecht, Finanzierung der Wohnung, Immobilie und Eigentumswohnungen, Kredite, Eigenheimzulage, Immobilien

Erstellung der Seite: 0.174 Sekunden