Verfasst am: Mi März 14, 2007 5:27 am Titel: Klimaanlage
Will ein Wohnungseigentümer auf seiner Loggia eine kleine Klimaanlage an der Außenwand anbringen, so handelt es sich zwar um eine bauliche Veränderung, zu der er an sich die Zustimmung aller Eigentümer der Anlage erforderlich wäre. Ist allerdings eine Beeinträchtigung der bauphysikalischen Eigenschaften der Wand nicht zu erwarten, so genügt es wenn der Eigentümer der benachbarten Wohnung mit der Installation der Klimaanlage einverstanden ist.
Eine solche Zustimmung kann "formfrei und auch ausserhalb einer Wohnungseigentümerversammlung erklärt werden.
(Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 197/06)
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