Verfasst am: Fr Jan 20, 2006 5:11 am Titel: Kündigung fristlose
Fristlose Kündigung für Hasch-Anbauer
(dmb) Weil er auf seinem Balkon 14 Cannabispflanzen züchtete und aufzog, erhielt ein Mieter in Friedrichshafen die fristlose Kündigung von seinem Vermieter geschickt. Das Landgericht Ravensburg (4 S 127/01) gab dem Vermieter nach Information des Deutschen Mieterbundes (DMB) Recht und verurteilte den Mieter wegen schwerwiegender Verletzung der mietvertraglichen Pflichten zur Räumung.
Bei einer polizeilichen Durchsuchung wurden auf dem vollgestellten Balkon 14 große Töpfe gefunden, in denen der Mieter Cannabispflanzen aufzog. Nach Einschätzung des Gerichts hätten hiervon 1.041 Konsumeinheiten gewonnen werden können. Das Mieterargument, er sei Hobbygärtner und pflanze praktisch alles Grüne in irgendeiner Art und Weise an, glaubte das Gericht nicht.
Vielmehr sei der unerlaubte Cannabisanbau eine schwere Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter. Außerdem, argumentierte das Gericht nach Angaben des Mieterbundes, besteht bei einem Rauschgiftanbau in diesen Mengen auch die Gefahr, dass die Mietsache dadurch in Verruf gerät. Gerade in einem kleineren Ort.
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