Verfasst am: Di Aug 14, 2007 4:26 am Titel: Kündigung wegen Eigenbedarf
Wenn ein Mieter einem Vermieter die Wohnung kündigt wegen Eigenbedarf, so hat der Vermieter eine Anbietungspflicht. Der Vermieter hat dem Mieter eine im selber Haus liegende, frei werdende Wohnung auch dann anzubieten, auch wenn Sie kleiner ist als die Wohnung die der Mieter bisher bewohnt. Dabei geht es in erster Linie darum, das der Mieter eine Wohnung hat, die in seiner vertrauten Umgebung ist. Der Mieter kann natürlich selber entscheiden, ob er die kleinere Wohnung anmietet.
(AZ:87C 288/05)
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