Verfasst am: Mo Dez 04, 2006 4:40 pm Titel: Mängel in der Wohnung, Mietminderung
Zahlt ein Mieter, der seinem Vermieter Mängel in der Wohnung angezeigt hat (die noch nicht behoben sind), weiterhin die volle Miete, so kann er auch achteinhalb Monate später die Miete rückwirkend kürzen.
(Grundsätzlich gilt in der Rechtssprechung ein Zeitraum von 6 Monaten)
(Landgericht Berlin, 64 S 148/03)
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