Verfasst am: Mi Okt 03, 2007 10:07 pm Titel: Mieter und Hausratversicherung
Eine Haftpflicht- und Hausratversicherungspflicht dürfen nicht im Mietvertrag stehen. Grundsätzlich hat Versicherungsrechtliches nicht in einem Mietvertrag verloren.
Solche Klausel kommt leider immer wieder vor, damit der Vermieter in einen Schadensfall nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt. Wenn im Schadensfall mitversichertes Mobiliar zu Schaden kommt, springt Ihre Haftpflichtversicherung ein.
Diese Klausel im Mietvertrag ist zwar unwirksam, jedoch sollten Mieter eh eine private Haftpflichtversicherung haben.
Grund: Wenn z.B. Ihre Spülmaschine undicht ist und das Wasser in die Etagen unter Ihnen durchdringt, kommen sehr schnell einige tausend Euro an Kosten auf Sie zu. Diese werden jedoch von der privaten Haftpflicht- und Hausratversicherung übernommen.
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