Verfasst am: So Okt 22, 2006 4:40 pm Titel: Mietminderung neue Ölzentralheizung
Sind die Betriebsgeräusche einer Ölzentralheizung in einer Mietwohnung nach dem Einbau durch Brenner und Ölpumpe (die im Keller direkt unter der Erdgeschosswohnung liegen) deutlich zu hören, so kann der Mieter die Miete auch dann hindern, wenn er die Geräusche zunächst eine Zeitlang hingenommen hat, obwohl sie unzumutbar sind.
Tauscht ein Mitmieter, der über dem betroffenen Mieter wohnt, ausserdem eine Badewanne aus und sind fortan jedes Wenden und Wassergeplätscher in der Wohnung darunter deutlich zu hören, so rechtfertigt das auch dann eine Mietminderung (hier in Höhe von 85 Euro pro/Monat), wenn das 30 Jahre alte Haus bereits beim Einzug sehr hellhörig war.
(Amtsgericht Neuruppin, 42 C 163/04)
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