Verfasst am: Mo Okt 09, 2006 7:58 pm Titel: Mietvertrag bei Partnereinzug
Soll der Partner mit in die Wohnung einziehen, muss man der VErmieter zwar informieren, aber seine Zustimmung darf er ohne trifftigen Grund nicht verweigern.
Er kann die Zustimmung nur dann verweigern, wenn der Wohnraum durch eine zweite Person übermässig belegt würde oder in der Person selbst Gründe liegen, die bei einem Einzug dieser Person für den Vermieter nicht zumutbar sind.
(BGH Az.: VIII ZR 371/02)
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