Verfasst am: Di Jan 02, 2007 4:45 pm Titel: Mietvertrag und Einzugsermächtigung
Hat ein Mieter seinem Vermieter per Mietvertrag eine Einzugsermächtigung erteilt, so kann er diese widerrufen, wenn der Wohungseigentümer eine Nebenkostennachzahlung eingezogen hat, obwohl der Mieter schriftlich mitgeteilt hatte, dass er mit der Nachzahlung nicht einverstanden sei.
(Amtsgericht Hamburg, 49 C 609/04)
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