Verfasst am: Di Aug 29, 2006 1:28 pm Titel: Mietvertrag und unklare Formulierungen
Bei unklaren Formulierungen im Mietvertrag über die Nebenkosten, muss der Vermieter diese Kosten tragen. Der Mieter muss die Nebenkosten aus der Betriebkostenabrechnung nicht begleichen.
(Oberlandesgericht Hamm, 7 U 48/04)
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