Verfasst am: Di Jun 12, 2007 2:56 am Titel: Mietwohnung und Badezimmerfliesen
Ein Mieter kann die von Ihm gemieteten Wohnung insbesondere das Bad in der allgemein üblichen Weise nutzen.
Er ist jedoch auch verpflichtet, die Wohnung sorgsam zu behandeln. Das äussere Erscheinungsbild darf jedoch nicht wesentlich verändert werden.
Der Mieter ist berechtigt alle zum Gebrauch benötigten Installationen im Bad anzubringen, z.B. Seifenschale, Spiegel und Handtuchhalter.
Es muss jedoch vom Mieter darauf geachtet werden, das weitgehend die Fliesenfugen zur Befestigung (Dübel) genutzt werden.
Der Mieter wird jedoch ersatzpflichtig wenn zuviele Dübellöcher gebohrt wurden.
(LG Berlin AZ.; 61 S 124/01)
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