Verfasst am: Mo Okt 09, 2006 7:49 pm Titel: Mobilfunkanlage in der Mietwohnung
Mieter dürfen auch gegen den Willen ihrer Mietparteien auf dem DAch des Hauses eine Mobilfunkanlage installieren lassen.
Wenn die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden über elektromagnetische Strahlung, ist die vertragsgemäße BEschaffenheit der Wohnung nicht beeinträchtigt.
Die reine Befürchtung eines herzkranken MIeters, die Anlage könne für Ihn gefährlich sein, reicht für einen Unterlassungsanspruch nicht aus.
(BGH Az.: VIII ZR 74/05)
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