Verfasst am: Di Aug 28, 2007 2:35 pm Titel: schriftliche Wohnungskündigung
Wenn ein Mietverhältniss länger als ein Jahr dauert und will der Vermieter auf das Recht die Wohnung wegen Eigenbedarfes kündigen verzichten, so muss dies schriftlich gemacht werden. Ansonsten „frühestens nach einem ein Jahr", eine entsprechende Kündigung ausgesprochen werden.
(AZ:VIII ZR 223/06)
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