Verfasst am: Mo Feb 26, 2007 4:00 pm Titel: Nachbarrecht
Nachbarn können sich nicht gegen einen von der Kommune genehmigten Jugendtreff auf dem Schulgelände wehren, der in einem Eisenbahnwaggon stattfindet.
Dem Jugendtreff dind so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württenberg, als Einrichtung der öffentlichen Jugendarbeit alle Geräusche zuzurechnen, die einen erkennbaren Bezug zu der Einrichtung haben.
Neben dem aus dem Waggon dringenden Lärm sind dies auch Immissionen, die von den Besuchern bei der Anfahrt und dem Weg zum Jugendtreff verursacht werden.
(AZ: 3S 1272/06)
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