 | Öffentliche Förderprogramme |
Anonymous schreibt "Öffentliche Förderprogramme sind nicht bloß Formalität, sie können deutlich auf der Habenseite der Eigenheimbesitzer zu Buche schlagen.
Die Bauwirtschaft murrte, und manch Bauwilliger geriet ins Schwitzen. Kaum im Amt, beschloss die neue Bundesregierung die Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006. Wer allerdings glaubte, diese Sparmaßnahme bedeute das Ende der staatlichen Förderung, der irrt. Auch künftig können Häuslebauer mit Unterstützung rechnen.
Keine Auswirkungen hat die Abschaffung der Eigenheimzulage für diejenigen, die bis zum 31. Dezember 2005 einen Bauantrag gestellt oder einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Wer die Eigenheimzulage bereits bezieht, behält seinen Anspruch auf die Förderung für volle acht Jahre.
Der Zuschuss beträgt 1 250 Euro pro Jahr, für jedes Kind gibt es noch einmal 800 Euro. Die Bundesregierung will den Wegfall kompensieren, indem sie selbstgenutztes Wohneigentum ab 2007 besser in die geförderte Altersvorsorge integriert. Wie diese Förderung aussehen wird, ist noch nicht spruchreif.
Wer auf das Modell nicht warten will, kann auf die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückgreifen. Ob Neubau oder Kauf, ob Modernisierung oder Instandsetzung von Wohngebäuden: Die KfW bietet verschiedene
Förderprogramme an. So werden neben Krediten für den Kauf von Wohneigentum auch Darlehen mit besonders günstigen Zinssätzen für Maßnahmen zum Energiesparen und zur Verringerung des Kohlendioxid-Ausstoßes vergeben. Die KfW-Mittel sind nicht an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
Jeder Haus- oder Wohnungseigentümer kann die Gelder über die Banken und Sparkassen beantragen, wobei sich die Programme auch kombinieren lassen. Je nach Förderung liegt die Laufzeit der Kredite zwischen zehn und 30 Jahren, die Zinsen kann der Kreditnehmer wahlweise für fünf oder zehn Jahre festschreiben lassen. Das erste Jahr ist bei allen Programmen tilgungsfrei.
Besonders bewährt hat sich das KfW-Wohneigentumsprogramm, das den Bau und Kauf selbst genutzter Wohnungen fördert. Finanziert werden bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch 100.000 Euro. Daneben unterstützen die Bundesländer den Bau, Kauf und Modernisierung selbst genutzter Häuser und Wohnungen mit verbilligten oder zinslosen Darlehen, Zuschüssen und Aufwendungshilfen. Beim Haus und Wohnungskauf treten auch häufig (später) Probleme beim Erbe auf. Im Erbrecht sollten Sie sich denn unbedingt professionelle Hilfe holen.
Die besten Chancen auf Länderdarlehen haben Familien mit Kindern, wobei jedoch die Einkommensgrenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz zu berücksichtigen sind. Ein Paar mit zwei Kindern beispielsweise darf ein Jahreseinkommen von 27.200 Euro haben. Dabei handelt es sich nicht um den Bruttolohn, sondern um das anrechenbare Einkommen.
Nach dem Abzug von Steuern und Beiträgen für Kranken- und Rentenversicherung würde die vierköpfige Familie noch mit einem Bruttoverdienst von 39.700 Euro unter der gesetzlichen Einkommensgrenze bleiben.
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