Verfasst am: Mi März 14, 2007 4:24 pm Titel: Parabolantenne
Eine polnischstämmige Mieterfamilie (Eltern und zwei Kinder) die einen deutschen Pass haben und in Deutschland leben, hat die Berechtigung (Informationsbedürfnis) Fernsehprogramme in der Heimatsprache empfangen zu dürfen. Dazu reicht es allerdings aus, wenn das Haus einen Breitbandanschluß hat, durch den zwei polnische Sender empfangen werden können.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, der Installation einer Parabolantenne zuzustimmen bzw. eine bereits angebrachte Antenne zu dulden.
(Landgericht Krefeld, 2 S 52/05)
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