Verfasst am: Mo Jan 29, 2007 5:00 pm Titel: Raucherwohnung und Schönheitsreparaturen
Muss der Eigentümer einer Mietwohnung nach dem Auszug eines stark rauchenden Mieters die Wände mit Salmiakgeist reinigen, so übersteigt das die Grenze einer normalen Schönheitsreparatur.
Sind die Wände durch Nikotin so stark vergilbt, so kann der Vermieter auch dann Schadensersatz vom Mieter verlangen, wenn der Mieter beim Auszug eigentlich "noch" keine Schönheitsreparatur schuldete. Er hat die Räume nicht Vertragsgerecht genutzt.
(Amtsgericht Bremerhaven, 56 C 286/02)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.