 | Restschuldversicherung |
Anonymous schreibt "Eine Restschuldversicherung bewahrt die Hinterbliebenen vor dem finanziellen Ruin.
Der Sinn eines Kredites besteht darin, Geld für eine Investition zur Verfügung zu haben und später zurückzuzahlen. Eine solche Verpflichtung kann beispielsweise beim Kauf einer Immobilie einige Jahrzehnte bestehen.
Wie geht es aber weiter, wenn dem Kreditnehmer in dieser Zeit etwas zustößt: Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder sogar Tod? Die Raten können dann unter Umständen nicht mehr bezahlt werden; die Familie würde vor dem finanziellen Ruin stehen.
Schützen kann eine Restschuldversicherung. Stirbt der Kreditnehmer, bevor die Schulden bezahlt sind, springt die Versicherung ein und löst, je nach Vertrag, die Restschuld des Baukredits komplett oder teilweise ab.
Diese Restschuldversicherung ist in der Regel eine Risikolebensversicherung. Sie tritt ein, wenn der Versicherte stirbt. Wird die Versicherung während ihrer Laufzeit nicht Anspruch genommen, bekommt der Versicherungsnehmer kein oder nur noch sehr wenig Geld ausbezahlt. Diese Police hat den Vorteil, dass die Beiträge im Gegensatz etwa zur Kapitallebensversicherung niedriger sind. Bei letzterer wird Vermögen angespart, das im Todesfall an die Angehörigen ausbezahlt würde.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt unter anderem vom Alter, Geschlecht und Gesundheit der versicherten Person ab. Zudem spielen die Höhe der Versicherungssumme und die Laufzeit des Darlehens eine Rolle.
Die Zeitschrift Finanztest in Verbindung mit
UMTS Prepaid hat ermittelt, dass es bei den Anbietern enorme Preisunterschiede gibt. Deshalb lohnt sich ein intensiver Vergleich. Ferner empfehlen sie, eine Police mit Beitragsverrechnung statt mit Todesfallbonus (Überschussbeteiligung) abzuschließen. So werde eine Lücke im Versicherungsschutz vermieden, die entsteht, wenn der Versicherer weniger Überschüsse erwirtschaftet wurden. Außerdem sei es wichtig, dass die Versicherungssumme den Kreditbetrag abdecke.
Tipp: Die Fragen zur Gesundheit sollten vor Abschluss eine Restschuldversicherung genau beantwortet werden. Sollten Krankheiten verschwiegen worden sein, riskiert der Versicherte, dass die Versicherung im Todesfall nur die gezahlten Beiträge, aber nicht die Versicherungssumme auszahlt.
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