Verfasst am: Mi Jun 27, 2007 3:14 am Titel: Schadensersatz auf der Baustelle
Stürzt ein Mitarbeiter eines Baustofflieferanten auf dem Grundstück des Bauherrn, so muss der Eigentümer keinen Schadensersatz leisten, wenn die Stelle, - hier noch eine im Bau befindliche Terasse, die nur mit Kunststoffplatten abgedeckt war - an der der Außendienstler zu Fall kommt, offenkundig noch nicht fertig gestellt und ohne festen Belag war.
Der Aussendienstler hat in eigener Verantwortung gehandelt.
Ein Hauseigentümer bzw. der Hauserbauer, ist in solchen Fällen nicht verpflichtet andere vor Selbstgefährdung zu bewahren.
(Oberlandesgericht Brandenburg, 11 U 20/05)
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