Verfasst am: Mo Jul 02, 2007 4:54 pm Titel: Schadensersatz bei Rodung und Erdarbeiten
Wenn ein Grundstückseigentümer in seinem Garten erhebliche Rodungs- und Erdarbeiten durchgeführt hat und dies zur Folge hat, daß die verbliebenen Bäume dem Gewittersturm nicht mehr standhalten und zum Teil entwurzelt werden und beim Nachbarn die Garage und Bepflanzungen zerstört, so hat der Baumbesitzer Schadensersatz zu leisten.
Er kann nicht argumentieren, das alleine die Naturereignisse also der Sturm die Bäume umgestürzt hat, wenn der Gutachter einer Sachverständigen eindeutig feststellt, dass die zuvor durchgeführten Arbeiten die "Windwurfanfälligkeit" deutlich erhöht hat.
(Landgericht Frankfurt am main, 12U 34/02)
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