Verfasst am: Do Jul 26, 2007 3:31 pm Titel: Schadensersatz beim Treppensturz
Wenn auf einer nicht sachgerecht angebrachten Treppe ein Mieter sürtz (hier eine Raumspartreppe), so Haltet der Vermieter dafür.
In einen Fall musste eine Frau auf dem Weg zum Wäschetrockner "der auf dem Dachboden steht" über eine Raumspartreppe zum Dachboden.
Die Frau verletzte sich schwer. Die ist jedoch keine "Benuzung auf eigene Gefahr" so das OLG Dresden.
(AZ: 5U 581/06)
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