Verfasst am: Di Jan 02, 2007 4:49 pm Titel: Schönheitsreparaturen bei verstorbenen Mieter
Ist die Wohnung eines verstorbenen Mieters seit Jahrzehnten nicht renoviert worden, so kann der Vermieter die Erben mit der Bezahlung der Schönheitsreparaturen nur insoweit in Anspruch nehmen, als die Kosten aus dem Nachlass bestreiten können.
Darüber hinaus sind diese nicht schadensersatzpflichtig.
(Landgericht Berlin, 64 C 199/04)
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