 | Teilungserklärung |
Anonymous schreibt "Käufer von Eigentumswohnungen, die böse Überraschungen vermeiden wollen, sollten vor dem Kauf Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und die Gebrauchs- und Nutzungsregelungen für das Gemeinschaftseigentum genau studieren. Andernfalls könnte der Traum von der Freiheit in den eigenen vier Wänden schnell platzen, meint die Allgemeine Deutsche Direktbank Diba. Denn in vielen Fällen haben die anderen Wohnungsbesitzer ein Wörtchen mitzureden.
Was vom Gebäude wem gehört, regelt die so genannte Teilungserklärung. In ihr wird im Detail festgelegt, welcher Teil der Immobilie zum Sondereigentum der jeweiligen Wohnungseigner zählt und was dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnen ist, an dem alle Beteiligten Anteil haben. Typisches Sondereigentum ist die Wohnung selbst. Sie kann nach eigenem Belieben gestaltet werden. Allerdings nur, was den Innenbereich angeht. Schon bei der Auswahl des Balkongeländers hört die Freiheit wieder auf, wie die Diba berichtet. Selbst Baumaßnahmen innerhalb der eigenen vier Wände können von der Zustimmung der Miteigentümer abhängig sein. Und zwar immer dann, wenn das Gemeinschaftseigentum berührt wird; zum Beispiel beim Austausch von Heizkörpern. Denn dadurch könnte die Heizungsanlage in ihrer Funktion gestört werden. Und die gehöre in großen Teilen zum Gemeinschaftseigentum. Ebenso wie Treppenhaus, Fahrradkeller, Briefkastenanlage und die Außenseiten der Fenster. Wer hier was wie nutzen und verändern darf, lässt sich in den Gebrauchs- und Nutzungsregelungen für das Gemeinschaftseigentum nachlesen. Aber auch die Gemeinschaftsordnung kann eine Beschneidung der Eigentümerrechte vorsehen.
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