Verfasst am: Mo Jan 08, 2007 3:47 pm Titel: Verbraucherrecht bei Gaspreiserhöhung
Erhöht ein Gasversorger die Preise im Schnitt um zehn Prozent mit der Begründung, dass die "Preise an die Ölpreise gekoppelt" sind (die ebenfalls gestiegen sind)", so müssen die Verbraucher diese Erhöhung nicht hinnehmen, wenn das Unternehmen "nicht einmal ansatzweise bereit ist, seine Kosten und Gewinnkalkulation offen zu legen",
Es muss nachvollziehbar sein, aus welchen Einzelfaktoren sich der Preis für den Kunden zusammensetzt.
(Amtsgericht Heilbronn, 15 C 439/04)
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