Verfasst am: Mi März 14, 2007 5:19 am Titel: verkürzte Kündigungsfrist
Haben sich Mieter und Vermieter auf eine abgekürzte Kündigungsfrist geeinigt, falls vor dem Ablauf ein solventer NAchmieter gefunden wurde, so muss der ausgezogene Mieter nach der- wenn auch noch mit kleiner Mängeln- übergebenen Wohnung keine Miete mehr zahlen, wenn der Vermieter durch "zögerlichs Verhalten" einem Interessenten gegenüber eine frühere Weitervermietung vereitelt hat.
(Kammergericht Berlin, 20 U 232/02)
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