Verfasst am: Di Aug 22, 2006 12:50 am Titel: Vertragsrecht beim Hauskauf
Wenn ein Käufer eines Hauses dem Verkäufer damit droht, sich nach Ablauf einer Frist zur Beschaffung von Unterlagen zur Überschreibung des Eigentums direkt auf den Klageweg zu begeben und sich so das Eigentum zu sichern, so hat er nach verstreichen der Frist nicht die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten.
Es muss dazu den Verkäufer eine weitere Frist setzen und dabei seinen Vertragsrücktritt androhen.
(Oberlandesgericht Celle, 16 U 232/04)
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