Verfasst am: Di Jun 12, 2007 1:34 am Titel: Wohnungseigentümergemeinschaft und Mehrheitsbeschluß
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann per Mehrheitsbeschluss durchsetzen, als Gemeinschaft gegen Baumängel gerichtlich vorzugehen, die nach Abnahme des Bauobjektes auftauchen.
Die Eigentümergemeinschaft darf beschließen, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche zu beauftragen, der für die Mitglieder tätig wird.
Das zeiht eine ordnungsgemäße Herstellung der Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum nach sich.
macht die Gemeinschaft von der Möglichkeit gebrauch, so ist damit ein selbstständiges Vorgehen von einzelnen Eigentümern ausgeschlossen.
(Bundesgerichtshof, VII ZR 236 / 05)
Wohnungseigentümergemeinschaft und Mehrheitsbeschluß
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